Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunstwerknaturundmehr für Kundenbeziehungen

  

I.  Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten                 

als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

II. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den  Bildern nach Massgabe des Urheber-

rechtsgesetztes zu.

Die vom Fotografen herstellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen

Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Mit dem Eigentumserwerb am Bild werden dem Kunden weder Urheber-, noch 

Nutzungsrechte eingeräumt. Für die Vertragsbeziehungen ist das deutsche Urheber-

recht anwendbar. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, das erworbene Bild

ohne Zustimmung des Fotografen öffentlich zu präsentieren und auszustellen. Die

Nutzung zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Zustimmung ist ebenfalls unter-

sagt. Bei der Verwertung der Lichtbilder oder öffentlichen Präsentationen kann der

Fotograf,  falls nicht anders vereinbart, verlangen als Urheber des Bildes genannt zu

werden. Sämtliche Publikationen, Abbildungen, Kopien, Reproduktionen usw. be-

dürfen der Einwilligung des Fotografen.

 

III. Preise und Kosten

Bestellungen des Kunden werden ausschließlich zu den von Kunstwerknaturundmehr 

festgesetzten Preisen ( siehe Preisliste ) und Zahlungskonditionen angenommen.

Verpackungs-, Transportkosten-,  und Versicherung innerhalb Deutschland sind      

enthalten.  Weltweiter Lieferservice  >  Konditionen auf Anfrage.

Bei Bestellung wird eine Anzahlung von 25 % des Kaufpreises erhoben. Der Rest ist

ohne jeglichen Abzug 14 Tage nach Eingang der Rechnung zu begleichen.

 

IV. Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Der Kunde kann den Kaufpreis per Überweisung, oder bei Selbstabholung in bar

begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen nach den

gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zahlen. Bis zur voll-

ständigen Zahlung des Kaufpreises besteht Eigentumsvorbehalt.

 

V. Gewährleistung

Kunstwerknaturundmehr verpflichtet sich das Bild frei von Sach-, und Rechts-

mängeln zu übergeben.

 

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

 

Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl inner-

halb angemessener Frist, Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen.

Misslingt die Neuherstellung oder die Nachbesserung, so können Sie Rückgängig-

machung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

 

Von der Gewährleistung gänzlich ausgenommen sind Schäden, die auf natürlichen

Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und Behandlung, falsche Pflege oder Lag-

erung zurückzuführen sind. Für die evtl. technisch bedingten Farbunterschiede

zwischen dem Originalbild und dessen Abbildung im Internet oder anderen Dar-

stellungen wird keine Gewährleistung übernommen.

 

Die in den Ausgangsmaterialien und Herstellungsverfahren verwendeten Papiere,

Farbstoffe, Chemikalien und sonstige Materialien können sich, wie andere Farb-

stoffe auch, mit der Zeit geringfügig verändern, zum Teil von einer Produktions-

charge zur nächsten. Bei derartigen produkt-, und branchenüblichen Varianzen,

besteht keinerlei Ersatzpflicht.

Die Bilder dürfen nicht direkter Sonneneinstahlung ausgesetzt werden, nicht un-

mittelbar über Heizungen gehängt werden und nicht einer erhöhten Luftfeuchtig-

keit ausgesetzt werden. Alle Ausführungen sind sehr kratz-, und fleckempfindlich

und dürfen nur unter entsprechendem Schutz angefasst werden.

 

VI. Widerrufs-, und Rückgaberecht

Vom Widerrufs-, und Rückgaberecht ausgeschlossen sind sämtliche in einer

Vernissage oder einer Ausstellung gekauften Bilder. Ein Recht zum Widerruf des

Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr 1 BGB ist ausgeschlossen, da die erstellten

Bilder nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und zugeschnitten

sind ( betrifft Bestellungen über Fernkommunikationsmittel )

 

VII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird

dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirk-

samen Geschäftsbedingung soll dann eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen

der gesetzlichen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.